PKW-Partnerwerkstatt

Am Versicherungsmarkt finden sich immer mehr Tarife und Klauseln, die Ihnen im Schadenfall „teuer“ kommen können. So zum Beispiel mit einem Tarif, der eine Werkstattbindung beinhaltet. Bei Vereinbarung eines Werkstattbindungstarifes erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, bei einem Schadenfall an seinem Auto in der Teil- und Vollkaskoversicherung die Reparatur in einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Werkstatt vornehmen zu lassen. Der Kfz-Versicherer arbeitet dafür mit Werkstätten zusammen, mit denen die Gesellschaft Rahmenverträge geschlossen hat.

Die möglichen Nachteile liegen auf der Hand. Sofern Sie die vorgegebene Werkstatt nicht aufsuchen, müssen Sie damit rechnen, den Schaden nicht ersetzt zu bekommen.

Hier ein Auszug aus den Bedingungen einer der führenden Versicherer im Privatkundenbereich.
„Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, sind wir – je nach dem Grad Ihres Verschuldens – berechtigt, unsere Leistung (ohne Transportkosten) ganz oder teilweise zu kürzen“. Und genau das wollen wir nicht!

Ihre Vorteile

Hier sind Sie richtig, wenn Sie von Ihrer Werkstatt unser Spezialangebot erhalten haben. Ihr Vorteil:

  • Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall

  • komplette Abwicklung über Ihre Werkstatt

  • Günstige Rahmenverträge mit verschiedenen Versicherern

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

1) Sie sind bereits von dem Angebot überzeugt und haben bereits einen Vertrag mit einem der unten genannten Versicherern. Dann können Sie den Vertrag ganz einfach mit der Vollmacht in die Betreuung der Wirtschaftsassekuranz übertragen und Sie erhalten ab dem 01.01. die genannten Vorteile ohne Mehrkosten.

Versicherer

  • Allianz
  • AXA
  • VHV
  • R+V
  • Württembergische
  • HDI
  • Gothaer

Hinweis: Sofern ein Tarifwechsel notwendig sein sollte, werden wir Sie informieren.

2) Ihr Versicherer ist nicht auf der Liste oder Sie möchten ein Vergleichsangebot, dann füllen Sie bitte das Formular aus. Hinweis: Bitte achten Sie unbedingt auf die Eingabe der richtigen SF-Klasse und gegebenenfalls auf die Nennung von Sondereinstufungen. Gerne prüfen wir für Sie die Angaben. Dafür lassen Sie uns die Auskunftsvollmacht zusätzlich per Fax, Post oder Mail zukommen

Unsere exklusive Partnerwerkstatt:

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